Arzneimittelprüfung

Die Arzneimittel werden an gesunden Menschen geprüft. Die Probanden führen Buch über jede Befindensveränderung während der Zeit der wiederholten Einnahme. Die Gesamtheit der aufgetretenen Symptome ergibt das Arzneimittelbild, was der Indikation des Mittels entspricht. Gemäss dem Ähnlichkeitsgesetz (Universalgesetz der Affinität) werden die Mittel dem Patienten verordnet.

 

Damit sind keine unnützen Tierversuche nötig und die Umwelt wird bei den Arzneimittelprüfungen nicht belastet.